Garantieerklärung

 

Garantiegeber:

OCTO IT AG

Güterstraße 10

D-77767 Appenweier

 

Garantieumfang:

Hiermit gewähren wir für private Endkunden eine Einschaltgarantie von 30 Tagen für die von uns gelieferte Computerhardware. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes beim ersten Einschalten/bei der ersten Inbetriebnahmeinnerhalb von 30 Tagen nach Erhalt.

 

Garantieleistungen:

- Im Garantiefall erfolgt nach unserer Wahl eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch des Gerätes

- Die Garantieleistung umfasst Arbeitsleistung und Materialkosten

- Die Abwicklung erfolgt durch Einsendung an die oben genannte Adresse

 

Garantiebedingungen:

1. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Warenübergabe

2. Der Garantieanspruch ist durch Vorlage des Kaufbelegs nachzuweisen

3. Die Garantie gilt ausschließlich für private Endverbraucher

4. Die Garantie beschränkt sich auf das deutsche Staatsgebiet

 

Gesetzliche Rechte:

Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht ein. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese nicht berührt.

 

 

 

 

 

Deutlicher Hinweis bei Kauf der Ware:

Es gelten die Sonderbestimmungen § X für den Kauf gebrauchter Ware:

 

§ X Regelungen für den Verkauf gebrauchter Ware an Verbraucher

Die Gewährleistungsfrist für die verkaufte gebrauchte Hardware wird hiermit auf ein Jahr ab Übergabe der Ware verkürzt. Diese Verkürzung wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Übergabe der Ware ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.

Bei Auftreten eines Mangels stehen Ihnen folgende Rechte zu:

1. Vorrangig das Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache)

2. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung: Wahlrecht zwischen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises

3. Daneben bestehen ggf. Schadensersatzansprüche

Es gelten die Haftungsbeschränkungen des § X.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:

- Normale Abnutzung und Verschleiß

- Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind

- Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch

- Mängel, die dem Käufer bei Kaufvertragsschluss bekannt waren.

Der Käufer sollte die Ware bei Erhalt auf offensichtliche Mängel prüfen. Eine Mitteilung entdeckter Mängel liegt im Interesse einer schnellen Abwicklung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.